24-Stunden-Schichten sind nach dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundes definitiv keine Grauzone, viel mehr ein Spiel mit dem Feuer. Es gibt keine generelle Möglichkeit dieses Schichtmodell rechtskonform durchzuführen, da die Gesundheit des Arbeitnehmers besonders zu schützen ist. Lediglich der Tarifvertrag, der weitergehende Regelungen zum Gesundheitsschutz treffen kann, bietet die Möglichkeit der Ausdehnung des Arbeitszeitengesetzes. Dies ist nur aufgrund der Interessensvertretung der Arbeitnehmer möglich, eine sogenannte Gewerkschaft. Diese verhandelt mit den Arbeitgebern den Tarifvertrag und verhindert so, dass die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber schlechter gestellt werden, als das Gesetz es vorgibt. In diesem Fall können ausgleichende und schützende Maßnahmen vorgeschrieben werden.

Ein prinzipielles Missachten des Gesetzes kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich tragen so ein Fall in dem der Arbeitgeber das Persönliche Budget gänzlich versagt bekommen hat durch den Kostenträger, nachdem dieser erfahren hat, dass hier generelle Gesetze nicht eingehalten werden. Der Kostenträger begründete diese Entscheidung damit, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist ihre Arbeitgeberpflichten einzuhalten.

In einem anderen Fall musste der Arbeitgeber nach einer Kontrolle durch den Zoll, der auch in Privathaushalten kontrollieren darf, für jede Arbeitsstunde die über die gesetzlich erlaubte Stunden hinausgeht eine erhebliche Strafzahlung leisten. Diese Kosten mussten privat aus eigener Tasche finanziert werden.

Neben den Kostenträgern bietet man mit nicht rechtskonformen Handeln auch unzufriedenen Assistenzen einen Angriffspunkt bzw. ein Druckmittel. Auch diese Fälle häufen sich.

Ebenso häufen sich Arbeitgeber, die rechtskonform 8 – 10 Stunden-Dienste in ihren Tagesablauf integriert bekommen